Liebe Mitleidende, Mitleidige und Mitgelittene!
Nun ist es also soweit: Jeder Grundeigentümer hat von dem Verband der Teilnehmergemeinschaften (die unter derselben Adresse firmieren wie das LGLN in Oldenburg) eine Rechnung / Zahlungsaufforderung bekommen. Für 1 Hektar Landbesitz werden pauschal 29 Euro als jährlicher Abschlag gefordert. Wenn die einzuziehende Summe unter 10 Euro liegt, wird sie erst später erhoben, wenn sich's nach Akkumulation lohnt. Für alle anderen gilt: Zahlen Sie, sonst mahlen sie - nämlich die Mühlen der Verwaltung und geldeintreibenden staatlichen Stellen.
Putzig finde ich persönlich: Als es um die Informierung der Teilnehmer und Grundstückseigentümer über Fragen der Flurbereinigung bzw. den Aufruf zur Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft ging, reichte eine öffentliche Bekanntmachung. Aufgrund der Besitzverhältnisse, die sich ja ständig änderten, könne man nicht alle Adressen der Teilnehmer und Grundstückseigentümer ermitteln. - Was glauben Sie, wie schnell und effektiv diese Ermittlung bei der Rechnungsstellung möglich war? Da wird mit Sicherheit noch der letzte Zahlungspflichtige in seiner versteckt gelegenen Laubhütte auf Bora-Bora aufgestöbert, auf daß kein Eurocent verderbe...
Wenn Sie gegen den Kostenbescheid WIDERSPRUCH EINLEGEN möchten: Der Termin verstreicht in den nächsten 3 Tagen. Bis zum 10. September haben Sie dazu Gelegenheit. Sie können sich mit Ihrem Anliegen auch an den Rechtsanwalt meines Vertrauens, den in Brake und umzu bekannten Herrn Tammo Gräper, Schrabberdeich 10, in Brake wenden. Dieser ist mit der Flurbereinigung in Schwei bereits mehrfach befaßt und bearbeitet gerne Ihre Fragen und Anliegen.
Rechtanwalt Tammo Gräper
Tel. 04401-5081 / Fax 04401-6028
Tel. 04401-5081 / Fax 04401-6028
Für Fragen steht Ihnen natürlich auch meine Person gerne zur Verfügung.
Dake für Ihr Interesse, Ihr OW Plocher
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